METSAF: Der befristete Rahmen für staatliche Beihilfen zur Unterstützung der von der Krise im Nahen Osten betroffenen Sektoren
Am 29. April 2026 hat die EU-Kommission im Kontext der aktuellen Nahost-Krise den befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen zur Unterstützung der betroffenen Wirtschaftszweige innerhalb der EU (METSAF) verabschiedet. Ziel dieses Instruments ist es, gezielt und zeitlich begrenzt jene Branchen zu entlasten, die aus Sicht der EU-Kommission besonders von den wirtschaftlichen Folgen der Krise, wie Energiepreisschocks und Störungen internationaler Lieferketten, betroffen sind. Im EU-beihilferechtlichen Kontext stellt das METSAF einen bedeutenden Schritt dar, da es diesen spezifischen Herausforderungen Rechnung trägt.
Zum Hintergrund
Ausgangspunkt für den METSAF ist die seit Februar 2026 anhaltende Krise im Nahen Osten, die durch die faktische Schließung der Straße von Hormus verursacht wurde. Diese geopolitische Entwicklung führte zu einem starken Anstieg der Weltmarktpreise für Öl, Gas und Düngemittel. Die Europäische Zentralbank stellte fest, dass diese Situation die wirtschaftlichen Aussichten Europas erheblich unsicherer macht, mit steigender Inflationsgefahr durch höhere Energiekosten und gedämpften Wachstumserwartungen.
Vor diesem Hintergrund hat die EU-Kommission die Notwendigkeit eines schnellen und gezielten Eingriffs erkannt. Rechtsgrundlage ist Art. 107 Absatz 3 Buchstabe c) des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Dieser Artikel erlaubt die Gewährung staatlicher Beihilfen, um bestimmte Wirtschaftszweige oder Regionen zu fördern und sie vor den Auswirkungen konjunktureller Abschwünge zu schützen.
Der METSAF fungiert als kurzfristiges Kriseninstrument, mit dem Ziel, die Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt zu sichern und die Unternehmen in den besonders betroffenen Bereichen rasch zu entlasten. Besonderer Fokus liegt auf den Sektoren Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Seeverkehr, Landverkehr (Schienen-, Straßen- und Binnenschiffsverkehrsunternehmen), Kurzstreckenseeverkehr und Luftfahrt, die durch steigende Kraftstoff- und Düngemittelkosten stark belastet sind.
Geltungsdauer und Umfang
Der METSAF ist befristet bis zum 31.12.2026 und sieht regelmäßige Überprüfungen vor. Die Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, Beihilfen in folgender Form zu gewähren:
- Direkte Zuschüsse
- Steuervergünstigungen
- Rückzahlbare Instrumente wie Garantien oder Darlehen
- Eigenkapital
Dabei dürfen weder die Beihilfenhöchstintensität noch die gesetzlich vorgegebenen Obergrenzen überschritten werden.
Sektorspezifische Maßnahmen
Zur Abfederung der Krisenfolgen sieht das METSAF Beihilfen vor, die bis zu 70 Prozent der zusätzlich entstandenen Kosten für Kraftstoff und Düngemittel zu kompensieren. Die Bemessung erfolgt für den Zeitraum vom 1. März 2026 bis spätestens 31. Dezember 2026 und orientiert sich am aktuellen Verbrauch oder am letzten vor der Krise maßgeblichen Verbrauchsniveau des Beihilfeempfängers.
Zudem bietet der METSAF die Möglichkeit auf Basis eines Näherungswertes (beispielweise Umfang und Art der Tätigkeit des Begünstigten, allgemeine Schätzung des Kraftstoffverbrauchs in dem jeweiligen Sektor) vereinfachte Beihilfen von bis zu 50.000 Euro für die Landwirtschaft, Fischerei, den Landverkehr sowie den Kurzstreckenseeverkehr zu gewähren.
Befristete Änderung des CID-Beihilferahmens
Im Rahmen des METSAF wurde der Clean Industry Deal (CID)-Beihilferahmen temporär angepasst, um Unternehmen mit hohen Energiekosten mehr Flexibilität zu ermöglichen. Die Änderung erlaubt eine vorübergehende Überschreitung der maximalen Beihilfebeträge sowie eine Erhöhung der Beihilfeintensität für Stromkosten im förderfähigen Verbrauch von 50 Prozent auf bis zu 70 Prozent.
Veröffentlichungspflicht
Der METSAF enthält zudem eine Veröffentlichungspflicht aller relevanten Informationen jeder gewährten Einzelbeihilfe von mehr als 100.000 EUR beziehungsweise 10.000 EUR in der landwirtschaftlichen Primärproduktion und im Fischereisektor, innerhalb von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der Gewährung der Beihilfe beziehungsweise innerhalb eines Jahres ab dem Abgabetermin der Steuererklärung im Falle von Beihilfen in Form von Steuervergünstigungen, auf der umfassenden Beihilfewebsite oder über das IT-Instrument der Kommission.
Umsetzung
Der METSAF ist erst vor wenigen Tagen erlassen worden. Damit steht gegenwärtig noch nicht fest, ob und welche Beihilferegelungen die Bundesrepublik auf seiner Grundlage schaffen wird. Der METSAF stellt aber einen klaren Rahmen für die Vereinbarkeit der Krisenbeihilfen mit dem Binnenmarkt dar und soll als solcher ein zügiges Genehmigungsverfahren für die mitgliedstaatlichen Beihilferegelungen ermöglichen.