Innovation Fund Heat Auction 2026: Zweite Runde mit mehr Spielraum für die Dekarbonisierung industrieller Prozesswärme
Co-Autor des Beitrags ist Sven Tomac.
Mit der Heat Auction fördert die EU-Kommission aus dem Innovationsfonds die Dekarbonisierung industrieller Prozesswärme. Prozesswärme ist der größte Energieverbrauch der europäischen Industrie: Sie macht 47 % des industriellen Energiebedarfs aus und wird noch zu rund 75 % durch die Verbrennung fossiler Brennstoffe erzeugt. Die finalen Terms & Conditions der zweiten Runde (IF26 Heat Auction) wurden am 24. September 2026 veröffentlicht. Der Förderaufruf soll spätestens im Dezember 2026 veröffentlicht werden.
Gefördert werden Projekte im EWR, die industrielle Prozesswärme elektrisch erzeugen, etwa mit Wärmepumpen, Elektrodenkessel oder Plasma-Heizungen. Darüber hinaus sind Projekte förderfähig, die auf direkte erneuerbare Wärmequellen (Solarthermie oder Geothermie) setzen oder innovative Nukleartechnologien nutzen. Je nach Temperaturbereich müssen die Projekte eine Kapazität von mindestens 3 MWth oder 5 MWth erreichen und darüber hinaus mindestens EUR 2,5 Mio. CAPEX aufweisen. Für Herkunft und Art der Konsortialmitglieder gibt es keine Vorgaben. Antragsteller können Industrieunternehmen, Energieversorger oder Projektentwickler sein.
Die erste Runde der Heat Auction stieß mit 85 Geboten aus einem breiten Industriespektrum (u.a. Zellstoff, Lebensmittel, Chemie, Glas, Keramik, Pharma sowie Stahl) auf ein großes Marktinteresse. Bei einem Förderbudget von EUR 1 Mrd. war die Ausschreibung mit einem in Summe beantragten Fördervolumen von rund EUR 1,23 Mrd. deutlich überzeichnet. Gleichzeitig verdeutlichen die Auswertungsergebnisse die hohe Komplexität des Förderaufrufs. Nur rund ein Drittel des beantragten Fördervolumens entfielen auf Projekte, die die erste Prüfung hinsichtlich Vollständigkeit der Antragsunterlagen sowie Förderfähigkeit des geplanten Projektes erfolgreich durchlaufen haben und damit überhaupt für eine weitere Bewertung zugelassen wurden. Zur Wahrung der Erfolgschancen empfiehlt sich daher eine frühzeitige und kritische Bewertung des eigenen Projekts im Kontext der Fördervorgaben der Heat Auction sowie eine qualitativ hochwertige Ausarbeitung der Antragsunterlagen.
Fördermechanismus
Die Heat Auction ist eine einstufige Auktion im Pay-as-bid-Verfahren. Erfolgreiche Bieter erhalten also genau den Preis, den sie geboten haben. Antragsteller bieten eine feste Prämie je erzeugter MWh Wärme, die automatisch in einen Gebotspreis in EUR je Tonne vermiedenes CO₂ umgerechnet wird. Allein dieser Preis entscheidet über die Platzierung im wettbewerblichen Verfahren. Die Förderung erfolgt über fünf Jahre ab Inbetriebnahme und wird nicht indexiert.
Das Gesamtbudget der diesjährigen Runde beträgt EUR 1 Mrd. und verteilt sich auf drei Temperaturbereiche: EUR 100 Mio. entfallen auf die Niedrigtemperatur (zwischen 80 und 100 °C), EUR 600 Mio. auf die Mitteltemperatur (zwischen 100 und 400 °C) und EUR 300 Mio. auf die Hochtemperatur (über 400 °C). Die maximale Förderung je Gebot beträgt bis zu EUR 100 Mio., im Hochtemperaturbereich bis zu EUR 250 Mio.
Die wesentlichen Neuerungen in der zweiten Runde
Neuer Bereich für Niedrigtemperatur. In der diesjährigen Runde gibt es erstmals ein eigenes Budget für Projekte im Temperaturbereich zwischen 80 und 100 °C. Es steht Projekten ab 5 MWth offen, die Wärmepumpen mit einem COP über 1,5, direkte erneuerbare Wärme (Solarthermie oder Geothermie) oder Nuklearwärme einsetzen. Im Entwurf war diese Öffnung noch auf Projekte über 10 MW beschränkt. Von der Herabsetzung profitieren vor allem die Lebensmittel-, Getränke-, Papier- und Pharmaindustrie.
Ein einheitlicher und günstigerer Emissionsfaktor. In der ersten Runde galt standardmäßig der ETS-Wärmebenchmark von 0,170 tCO₂/MWh. Wer einen höheren fossilen Faktor ansetzen wollte, musste nachweisen, dass er bestehende fossile Kapazität stilllegt. 65 % der ausgewählten Projekte nutzten deshalb den niedrigeren Benchmark. Auch der Entwurf für 2026 sah zunächst weiterhin den Emissionsfaktor von 0,170 tCO₂/MWh vor. Nach den finalen Terms & Conditions gilt nun für alle Projekte der Erdgas-Emissionsfaktor bei einem angenommenen Wirkungsgrad von 90 %, entsprechend 0,224 tCO₂/MWh. Bei gleicher Prämie je MWh sinkt dadurch der Gebotspreis je Tonne CO₂ um rund ein Viertel, was die Attraktivität der Auktion nochmals steigert.
Bid Bonus und Volllaststunden-Mechanik. Die erste Runde begrenzte die Förderung auf 70 % der Volllaststunden. Davon gab es nur wenige Ausnahmen, etwa für flexibles Ramping, Speicher oder Wärmepumpen mit einem COP ab 2,0. Für diese Runde hat die EU-Kommission einen sog. Bid Bonus neu eingeführt. Dieser reduziert den für die Bewertung im Auktionsverfahren maßgeblichen Gebotspreis um 25%, wodurch die Wettbewerbsfähigkeit des Projekts steigt. Er steht Projekten offen, die neue Strom- oder Wärmespeicher errichten, Wärmepumpen mit einem COP ab 1,5 einsetzen oder auf direkte erneuerbare Wärme beziehungsweise Nuklearwärme setzen. Mit dem Bonus entfällt dann auch die im Übrigen weiterhin gültige 70 %-Grenze.
Höchstpreise. In der ersten Runde gab es keine Höchstpreise. Für den kommenden Förderaufruf sind Höchstgebote von 400 EUR/tCO₂ für Niedrig- und Mitteltemperatur und 800 EUR/tCO₂ für Hochtemperatur vorgesehen. Die Höchstpreise gelten erst nach Anwendung des Bid Bonus.
Mehr Zeit für die Umsetzung. Die Fristen ab Unterzeichnung des Grant Agreements wurden verlängert: Für den sog. Financial Close (Abschluss der Projektfinanzierung sowie Vorliegen der wesentlichen Verträge und Genehmigungen) stehen nun 2,5 statt bisher 2 Jahre zur Verfügung und für die Inbetriebnahme einheitlich 5 statt bisher 4 Jahre.
Neue Kombinationsregeln. Für energieintensive Unternehmen sind zudem die Änderungen die Strompreiskompensation betreffend, also die Beihilfe zum Ausgleich indirekter CO₂-Kosten nach den ETS-Beihilfeleitlinien, wohl eine der wichtigsten Änderungen. In der ersten Runde war sie mit der Förderung aus der Heat Auction ausdrücklich nicht kombinierbar. Jetzt ist sie unter bestimmten Bedingungen zulässig. Ebenfalls ausdrücklich zulässig sind Demand-Response-Maßnahmen und Kapazitätsmechanismen, sofern die im Rahmen der Heat Auction erforderliche installierte Speicherkapazität nicht als neue Kapazität vergütet wird, sowie allgemeine nicht-selektive Netzentgeltreduktionen ohne Projektbezug. Ausdrücklich nicht kombinierbar sind dagegen Strompreisentlastungen nach Abschnitt 4.5 CISAF und Regelungen, die dieselbe CO₂-Minderung fördern. Für deutsche Unternehmen, die Entlastungsinstrumente nutzen, ist deshalb eine sorgfältige beihilferechtliche Prüfung unerlässlich.
Fazit
Die zweite Heat Auction bietet mehr: mehr Budget im besonders gefragten Mitteltemperaturbereich, erstmals Zugang für Niedertemperaturwärme, einen vereinheitlichten Emissionsfaktor, mehr Zeit für die Umsetzung und deutlich flexiblere Kombinationsregeln. Wer seine Prozesswärme dekarbonisieren will, sollte die Monate bis zur Veröffentlichung des Förderaufrufs für eine betriebswirtschaftlich bewertete Gebotsstrategie und eine belastbare Machbarkeitsstudie nutzen.