Datenschutz und Cybersecurity

EU-Kommission: Datenschutzbehörden müssen international besser kooperieren

Verfasst von

Dr. Jan-Peter Ohrtmann

Die Europäische Kommission hat einen Bericht zur Bewertung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vorgelegt. Der überraschend kurze Bericht wertet die DSGVO als großen Erfolg. So würden die Bürgerrechte gestärkt und der Rechtsrahmen durch eine unionsweite Harmonisierung für Unternehmen vereinfacht. Als wesentliche Ansätze für Verbesserung sieht die Kommission die Sicherstellung der Europarechtskonformität nationaler Datenschutzvorschriften, die Ausstattung der nationalen Datenschutzbehörden und insbesondere einheitliche Rechtsauslegung und -anwendung durch die Aufsichtsbehörden in den einzelnen Mitgliedstaaten.

Etwas tiefer lässt das Hintergrundpapier „Data protection as a pillar of citizens’ empowerment and the EU’s approach to the digital transition – two years of application of the General Data Protection Regulation“ blicken. Die Kommission merkt in diesem Dokument höchst kritisch an, dass die auf nationaler Ebene verabschiedeten Stellungnahmen der Datenschutzaufsichtsbehörden in Widerspruch zu den für die Aufsichtsbehörden verbindlichen Guidelines stünden. Darüber hinaus äußert sie sich zur Personalsituation der Aufsichtsbehörden in Irland und Luxemburg, die für internationale Tech-Unternehmen häufig die federführende Behörde (One-Stop-Shop), zugleich aber verhältnismäßig schlecht ausgestattet sind. Insbesondere bei der Anwendung von Kooperations- und Kohärenzmechanismen im grenzüberschreitenden Kontext – etwa wenn Bürger in mehreren Mitgliedstaaten betroffen sind – gebe es derzeit Defizite, die zu mangelnder Rechtsdurchsetzung führten. Aktuell ist jedoch nicht absehbar, dass die Europäische Kommission den Bericht zum Anlass nimmt, einen Vorschlag zur Anpassung der DSGVO zu unterbreiten oder dass der Rat oder das Europäische Parlament die Kommission hierzu auffordern.

Die Europäische Kommission ist gemäß Art. 97 Abs. 1 DSGVO verpflichtet, die Verordnung regelmäßig zu evaluieren. Der vorgelegte Bericht war der erste Bericht dieser Art und hätte bis zum 25. Mai 2020 vorgelegt werden müssen. Die weiteren Berichte sollen im 4-Jahres-Rhythmus erscheinen. Mit der nächsten Bewertung durch die Kommission ist demnach im Sommer 2024 zu rechnen.