EU Inc. – Erleichterung der Geschäftstätigkeit in der Europäischen Union
Die Europäische Kommission stellte am 18. März 2026 die EU Inc. vor – ein neues, einheitliches Regelwerk für Unternehmen, das EU-weit gelten soll. Ziel ist es, Unternehmen die Gründung, Tätigkeit und das Wachstum innerhalb der gesamten EU zu erleichtern. Die optionalen, vollständig digitalen Verfahren sollen innovativen Unternehmen die Expansion ermöglichen, sie dazu motivieren, in Europa zu bleiben, und Unternehmen, die einst andere Standorte in Betracht gezogen haben, zur Rückkehr ermutigen.
„EU Inc.“ ist Teil des neuen, umfassenderen 28. Regimes, das Unternehmen die Möglichkeit bietet, die Vorteile des Binnenmarkts besser zu nutzen.
Hintergrund
Derzeit sehen sich Gründer:innen sowie innovative Unternehmen mit einer fragmentierten gesellschaftsrechtlichen Landschaft konfrontiert. Angesichts von 27 nationalen Rechtssystemen und mehr als 60 Unternehmensrechtsformen kann die Gründung eines Unternehmens Wochen oder sogar Monate dauern. Dies verlangsamt das Wachstum und erhöht die Kosten.
Die einheitlichen, harmonisierten Unternehmensvorschriften von „EU Inc.“ würden dazu führen, dass Unternehmen sich nicht mehr durch mehrere nationale Rechtsordnungen arbeiten müssen. Dadurch würde das volle Potenzial des Binnenmarkts freigesetzt sowie Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt.
Zu den Hauptmerkmalen von „EU Inc.“ sollen gehören:
- Schnellere Registrierung und einfachere Verfahren: Gründung einer „EU Inc.“ innerhalb von 48 Stunden, für weniger als 100 EUR und ohne Mindestkapitalanforderung; Unternehmensinformationen müssen nur einmal über eine Schnittstelle auf EU-Ebene eingereicht werden;
- Vollständig digitalisierte Abläufe während des gesamten Lebenszyklus eines Unternehmens;
- Unterstützung für Gründer:innen beim schnellen und kostengünstigen Neustart: vereinfachte Liquidationsverfahren, die es ermöglichen, innovative Ideen zu testen und bei Bedarf neu zu beginnen;
- Verbesserte Bedingungen zur Gewinnung von Investitionen durch den Wegfall persönlicher Formalitäten, digitale Verfahren für Finanzierungen sowie die Vereinfachung der Anteilsübertragung mit der Möglichkeit eines Börsenzugangs;
- Uneingeschränkter Zugang zum Binnenmarkt durch die freie Wahl des EU-Mitgliedstaats, in dem sich das Unternehmen niederlässt;
- Starke Schutzvorkehrungen gegen Missbrauch: Nationale Arbeits- und Sozialgesetze bleiben von dem Vorschlag unberührt. Die geltenden Schutzvorkehrungen des EU-Registrierungslands finden in vollem Umfang auf die „EU Inc.“ Anwendung.
Was wird das zentrale Register auf EU-Ebene für „EU Inc.“-Unternehmen sein?
Die Kommission wird eine EU-weite Schnittstelle für „EU Inc.“-Unternehmen einrichten, über die diese ihr Unternehmen registrieren und ihre Daten übermitteln können. Die relevanten Informationen müssen dabei nur einmal eingereicht werden. Dadurch sollen sich „EU Inc.“-Unternehmen stärker auf ihre Innovations- und Geschäftstätigkeit konzentrieren können.
Sobald der Vorschlag in Kraft tritt, können sich Unternehmen über diese EU-Schnittstelle, die mit den nationalen Unternehmensregistern verbunden ist, registrieren und ihre Daten übermitteln. Zusätzlich wird die Kommission ein neues zentrales EU-Register einrichten, in dem alle EU-Unternehmen ihre Unternehmensdaten erfassen können – unabhängig davon, in welchem Mitgliedstaat sie ihren Sitz haben.
Wie werden die Rechte der Arbeitnehmer:innen geschützt?
EU Inc. wahrt die Rechte der Arbeitnehmer:innen in vollem Umfang. Es handelt sich um einen Vorschlag zur Straffung des Gesellschaftsrechts, der keine Auswirkungen auf das Arbeits-, Steuer- oder sonstige Recht haben soll. Der Fokus von EU Inc. liegt darauf, wie Unternehmen gegründet und geführt werden – von der Registrierung über Corporate Governance und Anteilsstrukturen bis hin zu digitalen Unternehmensabläufen.
Die Vorschriften zum Schutz der Beschäftigtengelten weiterhin uneingeschränkt in dem Mitgliedstaat, in dem die Arbeit gewöhnlich verrichtet wird. Dazu zählen unter anderem Löhne, Arbeitszeiten, Gesundheit und Sicherheit, Chancengleichheit für Frauen und Männer, Schutz vor Diskriminierung sowie Kündigungsschutz.
Unternehmen haben gegenüber ihren Beschäftigten dieselben Verpflichtungen – unabhängig davon, ob sie nach nationalem Gesellschaftsrecht oder nach EU Inc. gegründet wurden.
Der Vorschlag stellt zudem klar, dass EU Inc. nicht dazu genutzt werden darf, bestehende Rechte zu umgehen. Dazu gehört insbesondere das Recht der Arbeitnehmer:innen auf Mitbestimmung in den Organen des Unternehmens. In Mitgliedstaaten, in denen entsprechende Vorschriften gelten, finden diese weiterhin auf jede dort eingetragene EU Inc. Anwendung.
Vollendung des 28. Regimes
Darüber hinaus hat die Kommission eine Mitteilung verabschiedet, in der laufende und künftige Initiativen zur Vollendung des 28. Regimes in weiteren Politikbereichen dargelegt werden. Unter anderem schlägt sie eine weitgehende Digitalisierung der Interaktionen zwischen Unternehmen und Behörden vor und fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, die Einrichtung spezialisierter Gerichtskammern oder Gerichte zu prüfen, die für Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem EU-Inc.-Gesellschaftsrecht zuständig sind.
Angesichts der zentralen Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit der EU fordert die Kommission das Europäische Parlament und den Rat auf, bis Ende 2026 eine Einigung über den EU-Inc.-Vorschlag zu erzielen.