EU Crowdfunding Regulierung und ICOs
Der auf EU-Ebene bereits im Frühjahr dieses Jahres vorgelegte Entwurf zur Regulierung von Crowdfunding (Dokument COM(2018) 113 final) wird durch einen Vorschlag zur Regulierung von Initial Coin Offerings (ICO) ergänzt (Dokument 2018/0048(COD)).
Hintergrund für den Vorschlag zur Regulierung von ICO auf EU Ebene sind Gründe des Anlegerschutzes, die Sorge, dass Kryptorisiken Verwerfungen im Markt generieren könnten, Cyber-Security-Risiken mit sich bringen und ICOs gegebenenfalls betrügerische Hintergründe haben können. Die Initiatoren des Vorschlags sind der Auffassung, dass ICOs eine hervorragende Finanzierungsmöglichkeit für technologieorientierte Start-up-Unternehmen sind. In diesem Sinn soll die Regulierung ein erster Schritt auf europäischer Ebene zur Festlegung von Normen und Schutzmaßnahmen für den ICO Bereich sein. ICO soll damit auch die Möglichkeit gegeben werden, ihre Legitimität zu beweisen, indem sie den Anforderungen der sogenannten Crowdfunding-Verordnung entsprechen.
Die Verordnung soll für ICO mit einem Gesamtgegenwert von maximal 8 Millionen EUR pro Ausgabe in einem ICO gelten, und auch nur für den Fall der Erstausgabe bzw. den Erstverkauf von Token. Der sekundäre Handel mit Token ist nicht Gegenstand der Regulierung.
Der Regelungsvorschlag definiert ICO als öffentliches Angebot von Equity Token oder Bond Token. Es handelt sich laut Regelungsvorschlag bei Equity Token um Token, die einen Rechtsanspruch auf einen Eigentumsanteil der emittierenden Firma, vergleichbar mit Aktien, darstellen. Bond Token hingegen sind Token, die einen Rechtsanspruch auf einen zukünftigen Erlös der emittierenden Firma, vergleichbar mit Anleihen, darstellen. Dieser Arten von Token werden als übertragbare Wertpapiere angesehen. Darüber hinaus ist auch die Ausgabe von Token, die Kredite repräsentieren, von der Regulierung erfasst.
ICO-Betreiber können künftig voraussichtlich eine Zulassung als Crowdfunding-Dienstleister erwerben. Voraussetzung für eine erfolgreiche Beantragung dieser Zulassung sind dann voraussichtlich das Einhalten bestimmter Organisations- und Informationspflichten sowie ein bestimmtes Mindestkapital oder eine entsprechende Versicherung. Das Gesetzgebungsverfahren befindet sich noch im Gange und die Zulassungsvoraussetzungen werden derzeit noch diskutiert.