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EU-Bankenwettbewerbsfähigkeit: Europäische Kommission skizziert Kurs für regulatorische Reformen

Verfasst von

Dr. Michael Huertas

Fabian Joshua Schmidt, LL.M.

EU RegCORE Client Alert | Bankenunion 

Die Europäische Kommission (European Commission – EC) hat einen neuen Fahrplan zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Bankensektors vorgelegt. Im Mittelpunkt stehen der Abbau regulatorischer Komplexität, eine effizientere Nutzung von Kapital und Liquidität innerhalb grenzüberschreitender Bankengruppen sowie die Frage, wie Banken wieder stärker zur Finanzierung von Wachstum, Innovation sowie der grünen und digitalen Transformation beitragen können.

Der Bericht macht deutlich: Es geht nicht um Deregulierung, sondern um gezielte Vereinfachung. Dazu zählen unter anderem die Reduzierung von Meldepflichten, die Begrenzung nationaler Sonderwege („Gold-Plating“), eine Überprüfung von Kapitalpuffern und Säule-2-Anforderungen (Pillar 2 Requirements – P2R) sowie mögliche Erleichterungen bei der gruppenweiten Kapital- und Liquiditätssteuerung. Zugleich bleibt die Wahrung von Finanzstabilität, Verbraucherschutz und Aufsichtskonvergenz zentral.

Für Banken bedeutet dies, dass sie sich frühzeitig auf mögliche Änderungen im Zusammenspiel von Eigenkapitalverordnung und Eigenkapitalrichtlinie (Capital Requirements Regulation/Capital Requirements Directive – CRR/CRD), Abwicklungsanforderungen wie der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (Minimum Requirement for own funds and Eligible Liabilities – MREL), Meldewesen und grenzüberschreitender Gruppensteuerung vorbereiten sollten. Ein Legislativpaket der Europäischen Kommission wird für das erste Quartal 2027 erwartet.

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