Datenschutzrecht und Scoring aus Bankensicht
Der Stichtag zur Implementierung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), 25. Mai 2018, rückt näher. Für Kreditinstitute stellen sich bei der Umsetzung zahlreiche Einzelfragen. Besondere Relevanz hat das Instrument des Scoring, da hierbei personenbezogene Daten von Kunden verarbeitet werden. Das Scoring dient zur IT-gestützten Vorbereitung von Entscheidungen, an der für den einzelnen Kunden Finanzierungsplanungen hängen und die in ihrer Gesamtheit für die Entwicklung eines Instituts bedeutsam sind. Verstöße gegen die DSGVO können empfindliche Sanktionen für das Institut nach sich ziehen. Wesentliche Grundsätze hinsichtlich des Scoring haben weiterhin Bestand. Dies ergibt sich auch aus der künftigen Fassung des Bundesdatenschutzgesetzes. Gleichwohl sollten im Zusammenhang mit Auskunftsrechten und Informationspflichten die Geschäftsprozesse sowie die Art der Dokumentation genau betrachtet werden. Die wichtigsten Aspekte haben wir in unserem Newsflash zusammengefasst.