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Bundestag verabschiedet Hinweisgeberschutzgesetz – Was jetzt für Sie wichtig ist

Der Bundestag hat in der Sitzung vom 16. Dezember 2022 das Hinweisgeberschutzgesetz beraten und verabschiedet, mit welchem die Richtlinie (EU) 2019/1937 in deutsches Recht umgesetzt und gleichzeitig ein einheitliches Schutzniveau für hinweisgebende Personen in Deutschland geschaffen wird. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren. Das Hinweisgeberschutzgesetz tritt drei Monate nach Verkündung in Kraft und damit voraussichtlich gegen Ende des ersten Quartals des Jahres 2023.

Unternehmen mit regelmäßig mindestens 249 Mitarbeitenden sind mit Inkrafttreten des Gesetzes verpflichtet, eine interne Meldestelle vorzuhalten, über welche hinweisgebende Personen Rechtsverstöße melden können. Für Unternehmen mit weniger als 249 und regelmäßig mindestens 50 Mitarbeitenden gilt diese Verpflichtung ab dem 17. Dezember 2023.

Dabei ist grundsätzlich jede Gesellschaft für sich verpflichtet, einen entsprechenden Kanal einzurichten. Allerdings ist es nunmehr möglich, eine konzernweite Lösung vorzuhalten, soweit die Letztverantwortung bei den jeweiligen Konzerngesellschaften liegt.

Neu ist im verabschiedeten Gesetz, dass der interne Meldekanal so vorzuhalten ist, dass eine anonyme Kontaktaufnahme und eine anonyme Kommunikation zwischen hinweisgebender Person und interner Meldestelle möglich sind.

Um die Anforderungen an das Gesetz zu erfüllen und eine anonyme und sichere Kommunikation zu ermöglichen, die auch den datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt, empfiehlt sich die Einführung einer digitalen Plattform. Durch einfaches Auslagern der internen Meldestelle auf PwC Deutschland ersparen Sie sich wertvolle Ressourcen und erhalten von uns ein unabhängiges und zentrales Hinweisgebersystem, das Ihnen Rechtssicherheit dabei bietet, Missstände aufzudecken.

PwC Deutschland unterstützt Sie gerne hinsichtlich der Pflicht zur Einrichtung einer internen Meldestelle und bietet den PwC Whistleblower and Ethics Reporting Channel als kostengünstige Managed Service Lösung an. Unser Leistungsspektrum reicht dabei von der Einrichtung und dem Betrieb des internen Meldekanals, über den Hinweisgeber bestimmte Rechtsverstöße auch anonym melden können, bis hin zur Überprüfung der gemeldeten Sachverhalte, Kommunikation mit dem Hinweisgeber und der Erteilung einer Empfehlung für Folgemaßnahmen.

Detaillierte Informationen zum Whistleblower and Ethics Reporting Channel finden Sie hier.

Ausführlich zur Richtline (EU) 2019/1937 unser Beitrag vom 30. Januar 2020.