Über mich
Anne Hermle ist auf die Beratung von Anbietern im Bereich des Gesundheitswesens spezialisiert und berät insbesondere Krankenhäuser, Ärzte und sonstige Gesundheitsdienstleister. Ihr Fokus liegt auf dem Gesellschaftsrecht, dem Krankenhausfinanzierungsrecht, dem ärztlichen Berufsrecht, dem Vertragsrecht und dem Haftungsrecht. Weiterhin berät Anne Hermle alle Unternehmen des Healthcare-Sektors, vom Startup bis zum internationalen Konzern, in Fragen des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Beratung von Forschungseinrichtungen im Bereich des Fördermittel- und Studienrechts.