Über mich
Anne Hermle ist auf die Beratung von Anbietern im Bereich des Gesundheitswesens spezialisiert. Sie berät insbesondere Krankenhäuser, Ärzte und sonstige Gesundheitsdienstleister in Frage des Gesellschaftsrechts, des Krankenhausfinanzierungsrechts, des Haftungsrechts sowie des Fördermittel- und Studienrechts. Unternehmen des Healthcare-Sektors berät sie in Fragen des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts. Daneben berät Anne Hermle nationale und internationale Unternehmen im Bereich Restrukturierung und Sanierung. Auch hier liegt ein besonderer Fokus auf Gesundheitsdienstleistern in wirtschaftlichen Krisensituationen.