DMK erreicht mit PwC Legal Verfahrenseinstellung beim Bundeskartellamt
Düsseldorf, 17. Januar 2018
Das Bundeskartellamt hat das im April 2016 gegen DMK (Deutsches Milchkontor) eingeleitete Kartellverwaltungsverfahren zum Jahresbeginn eingestellt. Das Verfahren wurde gegen die größte deutsche Molkerei DMK als Musterverfahren mit Blick auf die gesamte deutsche Molkereibranche geführt, da das Bundeskartellamt die branchenweit üblichen Milchlieferbedingungen zwischen Molkereien und Milcherzeugern für kartellrechtlich problematisch hielt.
Im Fokus der Kritik des Bundeskartellamtes standen die branchenweit üblichen Vertragslaufzeiten bzw. genossenschaftlichen Kündigungsfristen sowie die Verpflichtung der Landwirte, die erzeugte Milch stets an jeweils eine Molkerei zu liefern (Andienungspflicht). Das Bundeskartellamt sah im Zusammenspiel der Bedingungen die Gefahr einer marktabschottenden Wirkung. Nach Auswertung der Marktuntersuchung hatte das Bundeskartellamt in einem im März 2017 veröffentlichten Sachstandspapier seine Kritik an den Lieferbedingungen bekräftigt. Parallel zur eigentlichen Untersuchung war das Verfahren Gegenstand zahlreicher Polit- und Branchenveranstaltungen.
Die als Genossenschaft organisierte DMK hatte die Vorwürfe stets sowohl in der Sache als auch kartellrechtlich zurückgewiesen und betont, dass die Milchlieferbedingungen in einem ohne staatliche Eingriffe funktionierenden Wettbewerbsumfeld um einen rasch verderblichen Rohstoff stattfinden. Zudem gewährleiste die genossenschaftliche Selbstverwaltung, dass dabei sowohl die Interessen der Molkerei, als auch ihrer Eigentümer, der milcherzeugenden Mitglieder, angemessen berücksichtigt würden.
Das Amt begründete die Verfahrenseinstellung mit zuletzt stärkerer wettbewerblicher Aktivität bei der Vermarktung von Rohmilch sowie gesetzgeberischer Maßnahmen auf EU- Ebene, wonach gesetzgeberische Vorgaben für Milchlieferbedingungen möglich werden könnten. Zudem habe DMK zwischenzeitlich seine Lieferbedingungen angepasst.
Vertreter DMK
Inhouse (Bremen)
Eliza Borsos (General Counsel)
PwC Legal (Düsseldorf)
Hubertus Kleene, Philipp Thönnes (beide Kartellrecht)
Milbank Tweed Hadley & McCloy (München)
Dr. Alexander Rinne, Dr. Moritz Lichtenegger (beide Kartellrecht)
Rechtsanwälte
Dr. Schulz und Lenz (Schleswig): Stefan Lenz (Genossenschaftsrecht)
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