Financial Services

WpI MaRisk – Bafin konsultiert Rundschreiben

Verfasst von

Dr. Michael Huertas

Maxi Wilkowski

Melissa Meußer

EU RegCORE Client Alert | Deutsche regulatorische Entwicklungen

Kurzüberblick

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat am 6. Mai 2026 den zweiten Entwurf des Rundschreibens „Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Wertpapierinstituten („WpI MaRisk“)“ zur Konsultation gestellt.Pressemitteilung verfügbar hier.Show Footnote

Die zweite KonsultationsfassungEntwurf verfügbar hier.Show Footnote der WpI MaRisk ist noch stärker auf die Bedürfnisse und das Risikoprofil von kleinen und mittleren Wertpapierinstituten zugeschnitten, mit einem Fokus auf angemessene Regulierung. Die Komplexität soll verringert und die Anforderungen prinzipienorientiert gestaltet werden.

Dieser Entwurf ist im Vergleich zur Vorversion weniger umfangreich, präzisiert die gesetzlichen Vorgaben der §§ 38 ff. WpIG im Einklang mit der Richtlinie 2014/65/EU (MiFID II)Verfügbar hier.Show Footnote und der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565Verfügbar hier.Show Footnote und möchte mehr Transparenz über die aufsichtlichen Erwartungen schaffen.

Die Überarbeitung diente weiterhin einer Angleichung an die MaRisk (Rundschreiben 07/2024 (BA)), deren Konsultation zur 9. Novelle noch bis zum 8. Mai 2026 lief.Pressemitteilung verfügbar hier.Show Footnote

Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen zum Entwurf läuft bis zum 17. Juni 2026.

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PwC Legal unterstützt eine Reihe von Finanzdienstleistungsunternehmen und Marktteilnehmern bei der vorausschauenden Planung von Veränderungen, die sich aus einschlägigen Entwicklungen ergeben. Zu diesem Zweck haben wir ein multidisziplinäres und multijurisdiktionales Team von Branchenexperten zusammengestellt, das unsere Mandanten dabei unterstützt, Herausforderungen zu bewältigen und Chancen zu nutzen sowie proaktiv mit ihren Marktteilnehmern und Aufsichtsbehörden in den Dialog zu treten.

Im Zusammenhang mit der anstehenden Umsetzung der NPE Leitlinien unterstützen wir Sie gerne bei der Beurteilung bei der Governance Ihres Kreditinstituts sowie bei der Durchsicht von Kreditengagements auf etwaige Potenziale für eine Reduktion. Ferner beraten wir gerne bei weiteren risikominimierenden Maßnahmen sowie bei Transaktionen zur Kapitalentlastung. Hierzu zählen wir die Veräußerung von Portfolien sowie Verbriefungstransaktionen. Hierbei begleiten wir von der strategischen Planung bis zur vertraglichen Dokumentation nach deutschen, europäischen und weiteren internationalen Rechtsordnungen.

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Ebenso bieten wir unter Nutzung unserer Rule Scanner-Technologie eine weitere Lösung an, mit der Finanzdienstleistungsunternehmen ihre internen Richtlinien und Verfahren digitalisieren können. Dadurch lässt sich ein umfassendes Dokumentationsinventar mit einer etablierten Dokumentationshierarchie und einem eingebetteten Glossar erstellen, das über eine Versionskontrolle entlang eines definierten zeitlichen Rahmens (rückblickend wie vorausschauend) verfügt. So wird sichergestellt, dass Änderungen in einer Richtlinie konsequent auch in andere Richtlinien- und Verfahrensdokumente übernommen werden, kritische Abhängigkeiten im Ablauf abgebildet sind und gesetzgeberische sowie aufsichtsrechtliche Entwicklungen gekennzeichnet werden, sofern sie Handlungsbedarf in den betreffenden Richtlinien und Verfahren erfordern.

Das PwC Legal-Team hinter dem Rule Scanner ist stolzer Preisträger des renommierten „2024 Disruptive Technology of the Year Award“ von ALM Law.com sowie des „2025 Regulatory, Governance and Compliance Technology Award“ im Jahr 2025.

Wenn Sie die oben genannten Entwicklungen oder deren mögliche Auswirkungen auf Ihr Unternehmen im Allgemeinen näher besprechen möchten, wenden Sie sich bitte an einen unserer Ansprechpartner oder an das RegCORE-Team von PwC Legal über de_regcore@pwc.com oder unserer Website.