Regierungsentwurf zum Verbandssanktionengesetz – Bundesrat fordert Änderungen
Am vergangenen Freitag, dem 18.09.2020, hat sich der Bundesrat mit dem Regierungsentwurf des „Gesetzes zur Sanktionierung von verbandsbezogenen Straftaten“ (kurz: Verbandssanktionengesetz) befasst. Die Länder wiesen in ihrer Stellungnahme auf Änderungsbedarf am Regierungsentwurf hin.
Der Bundesrat äußerte insbesondere Bedenken, dass die Anforderungen zur Vermeidung von Verbandstaten sowie die drohenden Sanktionen des Verbandssanktionengesetzes für kleine und mittlere Unternehmen unverhältnismäßig seien und diese Unternehmen überfordern könnten. Die Länder bitten daher um Überprüfung der geforderten Maßnahmen und Sanktionen.
Ein weitere Kritikpunkt des Bundesrates bezieht sich auf den verfahrensrechtlichen Teil des Gesetzesentwurfs. Dieser sei grundlegend zu überarbeiten, da nach dem derzeitigen Entwurf andernfalls eine Überlastung der Justiz drohe.
Die Bundesregierung möchte mit dem geplanten Verbandssanktionengesetz die Integrität der Wirtschaft stärken und Wirtschaftskriminalität effektiver bekämpfen, indem sie mit dem geplanten Verbandssanktionengesetz eine eigenständige gesetzliche Grundlage für die Sanktionierung von Verbänden bietet.