PwC Legal erfolgreich vor dem BGH: Direktvergabe im Kreis Heinsberg zulässig
Das von dem Team „Public Transport“ der PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft (PwC Legal) begleitete Nachprüfungsverfahren gegen die Direktvergabe des Kreises Heinsberg wurde nach jahrelangem Rechtsstreit mit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12. November 2019 (XIII ZB 120/19) erfolgreich zu Gunsten des Kreises abgeschlossen.
Das bereits im Jahr 2016 begonnene Nachprüfungsverfahren gegen die Vergabe des gesamten Busliniennetzes des Kreises Heinsberg an das kreiseigene Verkehrsunternehmen WestVerkehr GmbH im Wege einer Direktvergabe findet nach Durchschreiten sämtlicher Instanzen (Vergabekammer, OLG, EuGH und BGH) und einer Verfahrensdauer von über dreieinhalb Jahren nunmehr einen erfolgreichen Abschluss.
Der BGH entschied anstelle des OLG Düsseldorf, nachdem ihm das Nachprüfungsverfahren im Wege einer sogenannten Divergenzvorlage zur Entscheidung vom OLG vorgelegt wurde. Hintergrund dieser Vorlage war, dass das OLG Düsseldorf von der Entscheidung des OLG Jena in einem anderweitigen Verfahren (Beschluss vom 12. Juni 2019 [2 Verg 1/18]; Direktvergabe Ilm-Kreis) abweichen wollte. Das OLG Düsseldorf hob gleichzeitig das bis dahin noch bestehende Zuschlagsverbot betreffend die Direktvergabe in Heinsberg von Amts wegen auf, weshalb der Kreis Heinsberg die Direktvergabe bereits am 23. Juli 2019 umsetzte.
Der BGH hatte keine Bedenken gegen die Wirksamkeit der Direktvergabe und bestätigte zum einen die aufgrund der Umsetzung eingetretene Erledigung des Verfahrens. Der BGH erkannte im Übrigen auch in dem vorgelegten Fall keinen Verstoß gegen die Vorschrift der maßgeblichen VO 1370 der zur Nichtigkeit der Direktvergabe führen könnte, auch sei kein Verstoß gegen das für notifizierungspflichtige Beihilfen geltende Durchführungsverbot des Art. 108 Abs. 3 AEUV ersichtlich. Im Übrigen läge auch keine Rechtsverletzung des Antragstellers vor, die zur Begründetheit seines Feststellungsantrags führen könnte.
PwC Legal (Düsseldorf):
RA/StB Maren Weber (Gesamtverantwortliche Partnerin), RA Sascha F. Schaefer (federführender Anwalt)
Hintergründe und Einblicke zum Verfahren finden Sie in unserem Blogbeitrag: "EuGH-Rechtsprechung zur Direktvergabe und Divergenzvorlage zum BGH – Wackelt der steuerliche Querverbund wirklich?"