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EU Inc und das 28. Regime: Von der Vereinfachung des Gesellschaftsrechts zur Kapitalmarktinfrastruktur?

Verfasst von

Dr. Michael Huertas

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EU RegCORE Client Alert | Kapitalmarktunion + Spar- und Investitionsunion

Die Europäische Kommission hat am 18. März 2026 ein umfassendes Legislativpaket zur Einführung einer optionalen, EU-weit einheitlichen Gesellschaftsrechtsform – der sogenannten EU Inc als 28. Regime – vorgelegt (COM(2026) 321 final). Der Vorschlag stützt sich auf Art. 114 AEUV und nimmt die Form einer unmittelbar anwendbaren Verordnung an, die es Unternehmen ermöglicht, sich unter einem einheitlichen europäischen gesellschaftsrechtlichen Rahmen in allen 27 Mitgliedstaaten zu gründen und zu operieren. Für Finanzdienstleister bedeutet dies weit mehr als eine bloße gesellschaftsrechtliche Vereinfachung: Der Vorschlag berührt die gesamte Finanzierungskette – von der Gründung über Venture-Finanzierung, Kreditvergabe und Private Credit bis hin zu Börsengang, Kapitalmarktinfrastruktur und Insolvenz – und wirft grundlegende Fragen zur Bankfähigkeit, Investierbarkeit und Marktinfrastrukturkompatibilität der neuen Rechtsform auf.

Betroffen sind Banken, Wertpapierfirmen, Vermögensverwalter (einschließlich VC-, PE-, ELTIF- und EuVECA-Fonds), Versicherer, Marktinfrastrukturbetreiber, Verwahrstellen, Zentralverwahrer, Fintechs und Kryptowerte-Dienstleister, die EU Inc als potenzielle neue Emittenten-, Kreditnehmer-, Gegenpartei- oder Konzerngesellschaftsform bewerten müssen. Der Vorschlag befindet sich im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren – im Europäischen Parlament (JURI-Ausschuss, Berichterstatter René Repasi MdEP) und im Rat (Ratsarbeitsgruppe Gesellschaftsrecht). Die Kommission strebt eine politische Einigung bis Ende 2026 an; die irische EU-Ratspräsidentschaft (Juli–Dezember 2026) hat dem Dossier Priorität eingeräumt.

Finanzdienstleister sollten den Vorschlag nicht als rein gründungsrechtliches Vorhaben behandeln, sondern frühzeitig prüfen, welche Auswirkungen EU Inc auf Kreditdokumentation, Sicherheitenverwertung, Derivaterahmenverträge, Insolvenzszenarien, AML-/KYC-Onboarding, aufsichtsrechtliche Konsolidierung und Gruppenstrukturierung haben kann. Ebenso empfiehlt es sich, die Wechselwirkungen mit angrenzenden Regulierungsvorhaben – insbesondere der Spar- und Investitionsunion (SIU), CSDR/T+1, dem DLT-Pilotregime, der Insolvenzrichtlinie und dem AML-Paket – im Blick zu behalten und über die einschlägigen Branchenverbände am Gesetzgebungsprozess mitzuwirken. Eine ausführliche Analyse der finanzsektorspezifischen Implikationen, offenen Rechtsfragen und praktischen Handlungsempfehlungen findet sich im englischsprachigen Client Alert.

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Dr. Michael Huertas

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