Bern trifft Basel über Brüssel – Vergleich der Zugangsrechte gemäß dem Berner Finanzdienstleistungsabkommen mit denen gemäß CRD VI
RegCORE Client Alert | Digitaler Binnenmarkt der EU
Zum 1. Januar 2026 ist das Bern Financial Services Agreement (BFSA) zwischen der Schweiz und UK in Kraft getreten. Es erleichtert grenzüberschreitende Wholesale-Finanzdienstleistungen (vor allem Investment- und Versicherungsdienste) auf Basis gegenseitiger Anerkennung – ohne Host-Lizenz, innerhalb eines klar definierten Perimeters und mit „Safety Valve“ durch enge Aufsichtszusammenarbeit. Für EU-Bezüge gilt jedoch: Das BFSA ändert nichts am verschärften Drittstaatenrahmen der CRD VI – insbesondere am Verbot direkter Kernbankdienste ohne EU-Zweigstelle oder -Tochter (Art. 21c). Direkte Erleichterungen bestehen nur im bilateralen Verhältnis zwischen UK und der Schweiz. EU-Unternehmen können diese nicht unmittelbar nutzen. Unser Client Alert beleuchtet Marktzugang, Kundenansprache, Distribution sowie die vertraglichen Implikationen beider Regime.
Den vollständigen Alert finden Sie hier (nur englische Version verfügbar).