Bafin setzt neue Maßstäbe für Kommunikation in öffentlichen Übernahmeverfahren
EU RegCORE Client Alert | Deutsche regulatorische Entwicklungen
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat in einem laufenden Übernahmeverfahren erstmals eine weitreichende Untersagung zu werblichen Aussagen eines Bieters erlassen. Anlass waren als unsachlich eingestufte Social‑Media‑Beiträge, die geeignet waren, die Entscheidungsfindung von Aktionären zu beeinflussen. Die Entscheidung konkretisiert die Anforderungen an objektive und sachliche Kommunikation im Rahmen von öffentlichen Angeboten nach dem WpÜG und verdeutlicht zugleich die zunehmende regulatorische Aufmerksamkeit für digitale Kommunikationskanäle. Der vollständige Beitrag ordnet die wesentlichen rechtlichen und praktischen Implikationen ein und zeigt auf, welche Anforderungen sich daraus insbesondere für Bieter, ihre Berater und interne Governance‑Strukturen ergeben.
Den vollständigen Alert lesen Sie hier (nur englische Version verfügbar).