Krisenfall Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht

Sie haben einen steuer- und wirtschaftsstrafrechtlichen Krisenfall?

Notfall Hotline

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Das Quick-Response Team unseres Service Desk ist in Krisenfällen jederzeit telefonisch für Sie erreichbar und nimmt Ihr Anliegen auf bzw. leitetet Ihr Anliegen an die richtigen fachlichen Expert:innen direkt weiter.

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Was ist ein steuer- und wirtschaftsstrafrechtlicher Krisenfall?

  • Die Polizei, die Staatsanwaltschaft, die Steuerfahndung oder andere Ermittlungsbehörden stehen vor der Tür und wollen die Geschäftsräume durchsuchen und Unterlagen, Daten etc. beschlagnahmen. 
  • Dies kann entweder imminent sein, oder aber es bestehen begründete Anzeichen, dass eine solche behördliche Ermittlungsmaßnahme “droht”. Fast immer treffen solche Maßnahmen unvorbereitet ein. 
  • Auch die Eröffnung bzw. Vollstreckung eines Haftbefehls ist ein denkbares Szenario.

Wie muss ich im Krisenfall vorgehen?

Abstrakte Planungsphase für bevorstehenden (realistisch erwartbaren) Krisenfall:

  1. Information der maßgeblichen Mitarbeiter:innen über Rechte und Pflichten im Ermittlungsverfahren
  2. Erstellen eines „Notfallplans“ sowie eines „Krisenteams“
  3. Vorbereitung des Kontakts einer potentiellen späteren Verteidigung
  4. Vorbereitung des Kontakts und Umgangs mit der Presse

Konkreter Krisenfall (Durchsuchung)

  1. Bleiben Sie ruhig, besonnen und freundlich. Die Beamt:innen machen ihren Job und es gilt die Unschuldsvermutung.
  2. Machen Sie keine Angaben zur Sache. Im Zweifel: Schweigen Sie!
  3. Informieren Sie sofort die Unternehmensleitung über die Durchsuchung.
  4. Ist die Unternehmensleitung nicht erreichbar, rufen Sie sofort den Rechtsbeistand des Unternehmens an.
  5. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss, die Dienstausweisen der Beamt:innen etc. zeigen und notieren Sie sich Namen und Kontaktdaten der Einsatzleitung sowie den Beginn und das Ende der Durchsuchungsmaßnahme.
  6. Geben Sie keine Unterlagen oder Zugangsdaten freiwillig heraus. Besprechen Sie dies zunächst mit dem Rechtsbeistand.
  7. Vernichten Sie keine Unterlagen und andere potentielle Beweismittel.

Warum PwC Legal der richtige Partner ist

PwC Legal ist bei der Beratung seiner Mandant:innen breit aufgestellt, bündelt Expertenwissen und deckt damit eine Vielzahl strafrechtlich relevanter Sachverhalte ab.

Nationale und inter­nationale Vernetzung

PwC Legal steht seit vielen Jahren mit starker Dynamik, einem großen nationalen und internationalen Netzwerk und ausgezeichneten Expert:innen im Bereich Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht an der Seite unserer Mandant:innen.

Interdisziplinäre Expertise

Krisenfälle und Compliance-Risiken werden künftig noch mehr eine interdisziplinäre und vernetzte Herangehensweise erfordern. Hierzu stehen nicht nur wir als Ihr Team an Ihrere Seite, sondern auch sämtliche mit uns vernetzten Expert:innen der PwC.

Fachkundige Experten

Nicht nur durch unser Netzwerk innerhalb der PwC Legal, sondern auch in den übrigen Bereichen der PwC als Big4-Gesellschaft, haben wir exzellente fachliche und strategische Möglichkeiten, um Ihnen den besten und effizientesten Lösungsansatz für Ihr Anliegen zu bieten.

Expert:innen

Thorsten Zumwinkel

Thorsten Zumwinkel berät seit dem Jahr 2009 Unternehmen der Privatwirtschaft sowie Privatpersonen im Steuer- und Wirtschafts-strafrecht. Einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet die Beratung und Verteidigung von Vorständen, Aufsichtsräten, Geschäftsführern und Beiräten, die Unternehmensvertretung, aber auch die strafrechtliche Prävention. Im Laufe seiner anwaltlichen Tätigkeit war er in einer Vielzahl sog. Internal Investigations zur Aufklärung von Compliance-Verstößen verantwortlich und leitend tätig.

Ismael Ott

Ismael Ott ist spezialisiert auf die Verteidigung von Unternehmen und natürlichen Personen sowie der Präventiv- einschließlich der Selbstanzeigeberatung und der steuerverfahrensrechtlichen Begleitung und Compliance-Beratung. Im Rahmen seiner mehr als 17-jährigen Anwaltstätigkeit begleitete er eine Vielzahl von Straf- und (Unternehmens-)Bußgeldverfahren, Selbstanzeigen nach AO und AWG, steuerlichen Verfahren und CMS Implementierungen.

Christina Hüschemenger

Christina Hüschemenger ist auf den Bereich des Steuerstrafrechts spezialisiert. Sie vertritt und verteidigt Unternehmen und Einzelpersonen in entsprechenden Straf- und Bußgeldverfahren. Daneben stellt die Selbstanzeigeberatung bzw. die verfahrensrechtliche Beratung in steuerlichen Nacherklärungsfällen einen weiteren Schwerpunkt ihrer Tätigkeit dar.

Wie Sie ihr Unternehmen gegen steuer- und wirtschaftsstrafrechtliche Krisen wappnen können

Die in der Schritt-für-Schritt Anleitung genannten Empfehlungen zeigen, dass bereits einfachste Maßnahmen höchst effektiv sein können. Um jedoch im Krisenfall keinen unkalkulierbaren Aktionismus und den Zufall walten zu lassen, ist es ratsam, einen entsprechenden Krisen- bzw. Notfallplan für das Unternehmen aufzustellen. Der Krisen- bzw. Notfallplan beinhaltet u.a. die zuvor benannten Sofortmaßnahmen sowie geeignete Verhaltensregeln und weitere Feinheiten, die wir Ihnen gerne an die Hand geben.

Diese Maßnahmen dienen dem Krisenmanagement und sind insoweit ein unverzichtbarer Bestandteil eines zeitgerechten und effektiven Risikomanagements.

Die Vorteile dieses Risikomanagements und deren Verbindung mit der Corporate Compliance-Organisation werden eine Krisenfall in erster Linie beherrschbarer machen. Staatliche Ermittlungs- und Vollstreckungsmaßnahmen im Unternehmen bringen eine Reihe an Risiken unterschiedlichster Art mit sich, eine Vorbereitung auf diese ist für das Unternehmen und die Unternehmensführung unabdingbar.

Und tatsächlich offenbart sich erst in der Krise der entscheidende Vorteil eines formalisierten Krisenmanagements im Rahmen der unternehmerischen Corporate Compliance-Organisation.

Hier stehen wir gerne an Ihrer Seite.