Notfall Hotline
+49 (0) 69 95857500
Das Quick-Response Team unseres Service Desk ist in Krisenfällen jederzeit telefonisch für Sie erreichbar und nimmt Ihr Anliegen auf bzw. leitetet Ihr Anliegen an die richtigen fachlichen Expert:innen direkt weiter.
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Notfall Hotline
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Was ist ein steuer- und wirtschaftsstrafrechtlicher Krisenfall?
- Die Polizei, die Staatsanwaltschaft, die Steuerfahndung oder andere Ermittlungsbehörden stehen vor der Tür und wollen die Geschäftsräume durchsuchen und Unterlagen, Daten etc. beschlagnahmen.
- Dies kann entweder imminent sein, oder aber es bestehen begründete Anzeichen, dass eine solche behördliche Ermittlungsmaßnahme “droht”. Fast immer treffen solche Maßnahmen unvorbereitet ein.
- Auch die Eröffnung bzw. Vollstreckung eines Haftbefehls ist ein denkbares Szenario.
Wie muss ich im Krisenfall vorgehen?
Abstrakte Planungsphase für bevorstehenden (realistisch erwartbaren) Krisenfall:
- Information der maßgeblichen Mitarbeiter:innen über Rechte und Pflichten im Ermittlungsverfahren
- Erstellen eines „Notfallplans“ sowie eines „Krisenteams“
- Vorbereitung des Kontakts einer potentiellen späteren Verteidigung
- Vorbereitung des Kontakts und Umgangs mit der Presse
Konkreter Krisenfall (Durchsuchung)
- Bleiben Sie ruhig, besonnen und freundlich. Die Beamt:innen machen ihren Job und es gilt die Unschuldsvermutung.
- Machen Sie keine Angaben zur Sache. Im Zweifel: Schweigen Sie!
- Informieren Sie sofort die Unternehmensleitung über die Durchsuchung.
- Ist die Unternehmensleitung nicht erreichbar, rufen Sie sofort den Rechtsbeistand des Unternehmens an.
- Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss, die Dienstausweisen der Beamt:innen etc. zeigen und notieren Sie sich Namen und Kontaktdaten der Einsatzleitung sowie den Beginn und das Ende der Durchsuchungsmaßnahme.
- Geben Sie keine Unterlagen oder Zugangsdaten freiwillig heraus. Besprechen Sie dies zunächst mit dem Rechtsbeistand.
- Vernichten Sie keine Unterlagen und andere potentielle Beweismittel.
Warum PwC Legal der richtige Partner ist
PwC Legal ist bei der Beratung seiner Mandant:innen breit aufgestellt, bündelt Expertenwissen und deckt damit eine Vielzahl strafrechtlich relevanter Sachverhalte ab.
Wie Sie ihr Unternehmen gegen steuer- und wirtschaftsstrafrechtliche Krisen wappnen können
Die in der Schritt-für-Schritt Anleitung genannten Empfehlungen zeigen, dass bereits einfachste Maßnahmen höchst effektiv sein können. Um jedoch im Krisenfall keinen unkalkulierbaren Aktionismus und den Zufall walten zu lassen, ist es ratsam, einen entsprechenden Krisen- bzw. Notfallplan für das Unternehmen aufzustellen. Der Krisen- bzw. Notfallplan beinhaltet u.a. die zuvor benannten Sofortmaßnahmen sowie geeignete Verhaltensregeln und weitere Feinheiten, die wir Ihnen gerne an die Hand geben.
Diese Maßnahmen dienen dem Krisenmanagement und sind insoweit ein unverzichtbarer Bestandteil eines zeitgerechten und effektiven Risikomanagements.
Die Vorteile dieses Risikomanagements und deren Verbindung mit der Corporate Compliance-Organisation werden eine Krisenfall in erster Linie beherrschbarer machen. Staatliche Ermittlungs- und Vollstreckungsmaßnahmen im Unternehmen bringen eine Reihe an Risiken unterschiedlichster Art mit sich, eine Vorbereitung auf diese ist für das Unternehmen und die Unternehmensführung unabdingbar.
Und tatsächlich offenbart sich erst in der Krise der entscheidende Vorteil eines formalisierten Krisenmanagements im Rahmen der unternehmerischen Corporate Compliance-Organisation.
Hier stehen wir gerne an Ihrer Seite.