Kartellrechtliche Durchsuchung

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Was ist eine kartellrechtliche Durchsuchung?

Das Unternehmen wird von Beamt:innen auf der Grundlage eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses (selten: aufgrund von Gefahr im Verzug) oder einer Entscheidung der Europäischen Kommission durchsucht. Gegenstand der Durchsuchung sind kartellrechtliche Anschuldigungen, als etwa Absprachen jeder Art mit Wettbewerbern oder z.B. die Preisbindung von Lieferanten oder Kunden. Die Durchsuchung kann wenige Stunden dauern, dauert aber in manchen Fällen auch mehrere Tage.

Die Durchsuchung wird immer durchgeführt von: 

  • Beamt:innen des Bundeskartellamtes
  • Ggf. Polizei, unter Umständen in Uniform
  • Ggf. Beamt:innen der EU Kommission
  • Ggf. in Begleitung von entsprechend geschulten IT Expert:innen

Durchsuchungen sind ein Teil von Kartellverfahren, die ihrerseits mit erheblichen Bußgeldern enden können. Bei der Bußgeldbemessung wird regelmäßig auch das Verhalten der Unternehmensvertreter:innen im Verfahren berücksichtigt. Daneben können für Verfahrensverstöße, z.B. falsche oder unvollständige Angaben, Siegelbruch, o.ä., erhebliche Bußgelder auferlegt werden. 

Denken Sie bereits jetzt daran: Nach den Kronzeugenprogrammen von Bundeskartellamt und EU Kommission ist es möglich, ganz erhebliche Bußgeldminderungen zu erzielen. Diese Programme sind als „Rennen“ ausgestaltet. Es kann daher empfehlenswert sein, frühzeitig, ggf. sogar während der Durchsuchung einen entsprechenden „Marker“ zu setzen. Lassen Sie sich durch Spezialist:innen beraten.

Wie muss ich im Notfall vorgehen?

  1. Starten Sie die Alarmkette, also typischerweise Information von Standortleitung, Rechtsabteilung, sowie ggf. externer Rechtsvertretung
  2. Prüfen und kopieren Sie die Ausweise der Beamt:innen, prüfen Sie den Durchsuchungsbeschluss
  3. Bitten Sie die Beamt:innen auf das Eintreffen eines Anwalts oder einer Anwältin zu warten
  4. Stellen Sie sicher, dass sich alle Mitarbeiter:innen professionell verhalten:
    • Beantworten Sie sachliche Fragen nur, wenn Sie die Antwort sicher wissen
    • Bieten Sie von sich aus keine weitergehenden Informationen
    • Spekulieren Sie nicht
    • Räumen Sie den Tatvorwurf nicht ein
    • Schließen Sie Panikreaktionen aus (z.B. Löschen der Festplatte, u.ä.)
  5. Begleiten Sie die Beamt:innen und führen Sie ein eigenes Protokoll
  6. Bei Unterbrechung der Durchsuchung: Schützen Sie angebrachte Siegel.

Was dürfen die Beamten?

Wichtig: Die Befugnisse werden durch den Durchsuchungsbeschluss oder die Entscheidung der Kommission begrenzt. Das ist vor allem dann wichtig, wenn am Standort mehrere Geschäftsbereiche tätig sind. In den nicht genannten Bereichen dürfen die Beamten nicht durchsuchen oder befragen. Es gibt keine Pflicht, auf das Eintreffen des Anwalts zu warten, es ist aber üblich ca. 30 Minuten zu warten.

Rechte der Beamten

  • Betreten von Geschäftsräumen (Büros, Produktionshallen, Lager, Höfe, etc.)
  • Vorlage aller Geschäftsunterlagen nach Verlangen (Kopie/Beschlagnahme)
  • Zugang zu Informationstechnik vor Ort (Kopie/ Beschlagnahme)
  • Befragung von Mitarbeitern
  • Versiegelung von Räumen bei Unterbrechung der Durchsuchung

Grenzen der Befugnisse

  • Kein Zugang zu Bereichen, IT, Unterlagen oder Mitarbeitern, die nicht zu dem Geschäftsbereich gehören, der vom Durchsuchungsbeschluss erfasst wird. 
  • Die Anordnung von Kommunikationssperren durch die Beamten ist rechtswidrig, Mitarbeiter dürfen immer telefonieren, bzw. Büroräume oder das Gelände verlassen.
  • Mitarbeiter müssen (und sollten) Fragen nur beantworten, soweit dies aus eigener Kenntnis und Erinnerung sicher möglich ist. Sie sollten weder über Tatsachen noch über die rechtliche Bewertung spekulieren.
  • Mitarbeiter können vor einer Befragung einen Anwalt konsultieren, wenn die Gefahr der Selbstbelastung besteht.
  • Unterlagen, die vom Anwaltsprivileg erfasst werden, dürfen von den Beamten nicht gelesen werden und sind in einem verschlossenen Umschlag zu verwahren (eher EU, sehr eng in Deutschland).

Woran muss ich nach der Durchsuchung denken?

  • Vollständige Aufklärung des Sachverhaltes mit Hilfe von Experten
  • Erwägen Sie ggf. auch, ob sich der Sachverhalt in anderen Jurisdiktionen auswirkt
  • Einschätzung etwaiger Bußgeldrisiken
  • Entscheidung über einen Kronzeugenantrag bzw. - anträge und Kooperation mit der bzw. den Behörde(n) (Bußgeldminderungsmöglichkeit)

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Expert:innen

Susanne Zühlke

Susanne Zühlke hat im Rahmen ihrer langjährigen Tätigkeit in verschiedenen internationalen Kanzleien in Brüssel mehr als 20 Jahre Kartellrechtserfahrung gesammelt. Sie vertritt Unternehmen bei internationalen Transaktionen in der weltweiten, EU- und deutschen Fusionskontrolle, in weltweiten, EU- und deutschen Kartellverfahren und berät internationale Unternehmen regelmäßig zu Fragen des allgemeinen Kartellrechts und der Kartellrechts-Compliance.

Gerung von Hoff

Dr. Gerung von Hoff ist seit über 15 Jahren als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Kartell- und Vergaberecht tätig. Er ist spezialisiert auf die Beratung nationaler und internationaler Mandanten im Kartellrecht sowie zu Fragen der Fusionskontrolle. Er vertritt seine Mandanten zudem in Verfahren vor den Wettbewerbs-behörden sowie vor deutschen und europäischen Gerichten.

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