Unternehmenskrisen bewältigen

Wege aus der Krise – nutzen Sie ihr rechtliches Potenzial

Wenn Unternehmen in eine existenzielle Krise geraten, zählt jede Entscheidung. Doch selbst in scheinbar ausweglosen Situationen eröffnen sich Chancen für einen Neuanfang. Durch den gezielten Einsatz rechtlicher Instrumente können Unternehmen nicht nur ihre wirtschaftliche Substanz sichern, sondern aktiv Weichen für eine nachhaltige Zukunft stellen.

Wir bündeln unsere rechtliche Expertise im Insolvenzrecht und flankierenden Rechtsbereichen, um Ihr Unternehmen erfolgreich aus der Krise zu führen. Dabei arbeitet unser Rechtsberatungsteam eng mit Expert:innen aus Finanzen, Operations und Strategie zusammen – für eine ganzheitliche Krisenberatung aus einer Hand.

Ursachen von Unternehmenskrisen

Die Gründe, warum Unternehmen in Krisen geraten oder in die Insolvenz schlittern, sind vielfältig. Externe Faktoren sind beispielsweise eine schwache Nachfrage, ein verschärfter globaler Wettbewerb und Disruptionen des Geschäftsmodells. Auch steigende Produktionskosten, Handelskriege und die Unterbrechung globaler Lieferketten können Unternehmen in Schieflage bringen.

Zu den internen Faktoren zählen Versäumnisse bei der Weiterentwicklung des Geschäftsmodells trotz eines dynamischen Marktumfelds und veränderter Kundenbedürfnisse. Zudem können fehlende Produktinnovationen, ineffiziente Prozesse, fehlerhafte Managemententscheidungen und starre Organisationsstrukturen eine Krise bedingen.

Welche Maßnahmen in welcher Lage helfen

Je nachdem, in welcher Lage sich Ihr Unternehmen befindet, finden wir gemeinsam mit Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, um Sie schnell und nachhaltig aus der Krise zu führen.

Einerseits gilt es, Krisen frühzeitig zu erkennen und sofort Gegenmaßnahmen zu ergreifen – sei es die Anpassung des Geschäftsmodells, die Verbesserung der operativen Performance oder die Erhöhung der Finanzkraft.

In einer dynamischen Wirtschaftswelt ist die Früherkennung von Krisen entscheidend für den Erhalt Ihres Unternehmens. Geschäftsleiter stehen in der Verantwortung, potenzielle Herausforderungen rechtzeitig zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Mit einem effektiven Krisenfrüherkennungssystem schützen Sie nicht nur Ihr Unternehmen, sondern auch Ihre Mitarbeitenden und Partner:innen.

Der Schlüssel zur Krisenfrüherkennung liegt in der Kombination von vorausschauender Unternehmensplanung und kontinuierlicher Überwachung. Jede noch so kleine finanzielle oder betriebliche Veränderung kann langfristige Auswirkungen haben. Ob Verlust wichtiger Kunden, Abhängigkeit von kurzfristigen Finanzierungsmöglichkeiten oder unerwartete politische Entscheidungen – frühe Warnsignale sind in verschiedenen Krisenstadien zu finden. Ein gut strukturiertes Krisenfrüherkennungssystem hilft Ihnen, relevante Risiken zu identifizieren und deren Zusammenwirken zu analysieren. 

Andererseits bietet das rechtliche Instrumentarium vielfältige Chancen für eine Restrukturierung. Je nach Krisensituation eignen sich Maßnahmen wie die Sanierung außerhalb des Insolvenzverfahrens, die Eigenverwaltung, das Schutzschirmverfahren, die übertragende Sanierung, oder die Regelinsolvenz.

Vorgehensweise und Erfolgsfaktoren

Für den Erfolg der Restrukturierung sind eine pragmatische Vorgehensweise und ein angemessener Ausgleich unter den Stakeholder-Interessen essenziell – von der Geschäftsleitung und Führungskräften über den Betriebsrat, Mitarbeitende und die HR-Abteilung bis hin zu Gläubigern, Investoren und Lieferanten. Eine Stakeholder-Analyse macht transparent, wer wie stark von der Restrukturierung betroffen ist und sie in welchem Maße beeinflusst.

Weitere zentrale Erfolgsfaktoren sind ein strukturiertes und stringentes Projektmanagement und eine nachhaltige Anpassung des Geschäftsmodells. In der Praxis zeigen zudem diejenigen Restrukturierungen den größten Erfolg, bei denen in jeder Phase ein Coaching der Geschäftsführung stattfindet und mittels Change Management und Kommunikation die Belegschaft und Mitbestimmungsgremien wertschätzend eingebunden werden.

Rechtliche Aspekte bei Sanierung und Insolvenz

Das moderne Insolvenzrecht verfolgt das Ziel, Unternehmen zu sanieren, Arbeitsplätze zu erhalten und dem sanierten Unternehmen einen wirtschaftlichen Neuanfang zu ermöglichen. Wir unterstützen Sie in folgenden Bereichen:

Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren (Verfahren nach dem ESUG)
  • Rechtliche Prüfung von Insolvenzantragsgründen
  • Erstellung von Bescheinigungen nach § 270d InsO, Ertrags- und Liquiditätsplanungen und laufender Soll-Ist-Vergleich vor und während des Verfahrens
  • Erstellung des Insolvenzantrags in enger Abstimmung mit Personen aus dem Unternehmen
  • Prüfung von Forderungen und Freigabe von laufenden Zahlungen
  • Beratung bei allen betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Aspekten der Sanierung/ Restrukturierung
  • Erstellung eines Sanierungsplans
  • Abstimmung und Erstellung eines Insolvenzplans sowie Einreichung bei Gericht
  • Umsetzung des Insolvenzplans
  • Verhandlung und Abschluss von Massedarlehensvereinbarungen sowie weiteren ggf. notwendigen individuellen Vereinbarungen
  • Prüfung von ggf. bestehenden Aus- und Absonderungsrechten
StaRUG-Verfahren
  • Prüfung von Sanierungsalternativen nach StaRUG und InsO unter Berücksichtigung der Erfolgsaussichten
  • Ermittlung und Ausarbeitung geeigneter Sanierungsmaßnahmen
  • Anzeige von Restrukturierungsvorhaben beim Restrukturierungsgericht
  • Gestaltung von Restrukturierungsplänen sowie flankierender Vereinbarungen
  • Verhandlungsführung oder -moderation mit den Gläubigern
  • Durchführung außergerichtlicher Planabstimmungen
  • Vertretung im gerichtlichen Planbestätigungsverfahren
Distressed M&A
  • Übernahme von Unternehmen in der Krise außerhalb oder innerhalb eines gerichtlichen Sanierungs- oder Restrukturierungsverfahrens („Distressed M&A“)
  • Legal-Due-Diligence-Prozesse
  • Prüfung der Anfechtungs- und Haftungsrisiken im Falle einer Übernahme im Rahmen eines Insolvenzverfahrens
  • Sondierung und Ansprache potenzieller Käufer/ Verkäufer
  • Operative Restrukturierungsmaßnahmen
  • Strukturierte M&A-Prozesse unter Berücksichtigung sämtlicher krisen- und insolvenzrechtlich relevanter Faktoren
  • Analyse von Schwachstellen in der Unternehmensplanung und Identifizierung von realistischen Chancen für Wachstum
  • Umsetzung von Transaktionslösungen in Krisensituationen nebst Verhandlungen und arbeitsrechtliches Krisenmanagement
Beratung von Organen
  • Im Umgang bei kritischen Transformationsprozessen
  • Prüfung der Haftungsrisiken der Organe oder Gesellschafter eines Unternehmens in der Sanierungs-/Restrukturierungsphase
  • Beratung zu Haftungsrisiken leitender Angestellter im Unternehmen
  • Prüfung und Abwehr von Haftungsansprüchen, insbesondere wegen Zahlungen nach Insolvenzreife des Unternehmens
  • Entwicklung von Haftungsvermeidungsstrategien
  • Vertretung von Geschäftsführer:innen; Verteidigung von Ansprüchen gegenüber Geschäftsführer:innen, insbesondere wegen des Vorwurfs der Insolvenzverschleppung
Beratung von Gläubigern und weiteren Beteiligten
  • Verhinderung von Forderungsausfällen in Krisen
  • Vereinbarung von Sicherungsrechten
  • Bewertung der vom insolventen Unternehmen vorgelegten Lösungsangebote, Verhandlung und Umsetzung von Alternativen
  • Beratung von Lieferanten und Kunden
  • Prüfung von Insolvenzplänen, die in die Rechtsposition des Gläubigers eingreifen unter Berücksichtigung der Interessen des Mandanten

Gesellschaftsrechtliche Sanierungsmaßnahmen

Gesellschaftsrechtliche Sanierungsmaßnahmen spielen eine entscheidende Rolle bei der Bewältigung finanzieller Krisen. Sie sind darauf ausgerichtet, die Liquidität und Rentabilität eines Unternehmens wiederherzustellen, um langfristig dessen Fortbestand zu sichern. Dazu zählen etwa Kapitalerhöhungen, die Restrukturierung von Verbindlichkeiten, Verhandlungen mit Gläubigern oder die Anpassung der Unternehmensstrategie.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für solche Maßnahmen variieren je nach Rechtsform des Unternehmens und der jeweiligen nationalen Gesetzgebung. Ein wesentlicher Aspekt ist die enge Zusammenarbeit zwischen Geschäftsführung, Gesellschaftern und Gläubigern, um einen Konsens über die notwendigen Schritte zu erzielen.

Interne Sanierungsmaßnahmen
  • Ordentliche Kapitalerhöhung
  • Risikokapitalerhöhungen
  • Vereinfachte Kapitalherabsetzung
  • Debt Equity Swap (intern, etwa Gesellschafterdarlehen)
  • Umwandlungsmaßnahmen
  • Aufnahme von Gesellschafterdarlehen
Externe Sanierungsmaßnahmen
  • Gläubigerhilfe
  • Forderungsstundung (Moratorium)
  • Eigenkapitalstärkung (Debt to Equity/Asset/Mezzanine Swap)
  • Fremdkapital (bspw. Überbrückungs- und Sanierungskredite)
  • Hybride Kapitalmaßnahmen (Mezzanine-Darlehen, Optionsanleihen (Warrant-Bonds), Wandelanleihen (Convertible-Bonds))
  • Veräußerung (bspw. in Form von Carve-Outs/Asset-Stripping)

Arbeitsrecht bei Sanierung und Insolvenz

Die Sanierung von Unternehmen erfordert sorgfältig vorbereitete Schritte im Umgang mit der Belegschaft und deren Vertretungen. Einerseits ist der richtige strategische Umgang im Hinblick auf arbeitsrechtliche Fragen bei kurzfristigen Kosteneinsparprogrammen entscheidend. Andererseits gilt es, langfristig gemeinsam mit Mitarbeitenden, Betriebsräten und Gewerkschaften den Rahmen für eine belastbare Zukunft des Unternehmens zu setzen. Gemeinsam mit der Geschäftsführung sowie der Finanz- und Personalabteilung definieren wir zielorientiert die kurz- wie langfristigen Veränderungspotentiale und helfen, diese umzusetzen.

Personalkostenreduzierung
  • Effiziente Ressourcennutzung eigener Mitarbeitender (z. B. Beendigung befristeter Arbeitsverträge, Einstellungs-/ Beförderungsstopp, Abbau von Urlaub und Überstunden, Einführung von Kurzarbeit etc.)
  • Einsatz von Near- & Offshoring-Strukturen, Shared Delivery Centern und Managed Services
  • Management aller Drittpersonaleinsätze (z. B. Abbau von Drittpersonal und Freelancern, Zurückfahren von Arbeitnehmerüberlassungen, Konzentration auf Auslastung der Stammbelegschaft, Reduktion von externen Dienstleistern
  • Veränderung von Arbeitsbedingungen (z. B. variable Vergütung, Sonderleistungen, Fortbildungen, Geschäftsreisen)
  • Reorganisation der betrieblichen Altersversorgung
Personalabbau
  • Freiwillige Vertragsauflösungen
  • Beendigung von Geschäftsführeranstellungsverträgen/Arbeitsverträgen mit Führungskräften
  • Implementierung von Personalabbaumaßnahmen (klassisch, sozialverträglich)
  • Stakeholder-Strategien, Kommunikation & Change Management
  • Verhandlung von Interessenausgleich und Sozialplan (außerhalb von bzw. in Insolvenz)
  • Vergleich arbeitsrechtlicher Restrukturierungsbudgets innerhalb und außerhalb von Insolvenzverfahren
  • Transfergesellschaften, Retention-Programme
  • Arbeitsrechtliche Begleitung der Restrukturierung des Geschäftsbetriebs und M&A-Prozessen (z. B. HR Due Diligence, Kaufpreisallokation)
  • Litigation

Wie PwC Legal Sie unterstützt

In der heutigen komplexen Unternehmenslandschaft ist es entscheidend, einen Berater an der Seite zu haben, der viele Disziplinen aus einer Hand abdeckt. Bei einer Restrukturierung greifen zahlreiche Themen ineinander und sind strukturell nicht zu trennen. Eine umfassende Betreuung, die Rechts- und Steuerberatung sowie Strategieberatung umfasst, ermöglicht es, alle relevanten Aspekte effizient zu berücksichtigen und fundierte Entscheidungen zu treffen.

Mit unserem ganzheitlichen Beratungsansatz führen wir Ihr Unternehmen aus der Krise und helfen Ihnen, Ihre Resilienz nachhaltig zu steigern. Auch bei Sonderkonstellationen im Zusammenhang mit Sanierungsmaßnahmen – seien es grenzüberschreitende Fälle oder ESG-, IP/IT- und beihilfebezogene Angelegenheiten – begleiten wir Sie mit der richtigen Expertise.

Neben fundierter Erfahrung, Best Practices und agiler Kostenkalkulation setzen wir auf eine Reihe moderner Tools, um alle Maßnahmen durch das Project Management Office (PMO) effizient zu steuern. Dazu gehört beispielsweise ein Restrukturierungs-Dashboard, das den Vergleich verschiedener Szenarien ermöglicht, Restrukturierungskosten berechnet und die Umsetzung operativer Maßnahmen trackt.

Egal in welcher Lage Sie sich befinden – Wir begleiten Sie durch alle Phasen und bieten maßgeschneiderte Lösungen.

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