Abwendung von Belastungen in einem Bereich mit erhöhtem finanziellem Risikoprofil
Blick auf den Markt: Mehr Verfahren
Die Zahl der streitigen Verwaltungs- und (zivilrechtlichen) Gerichtsverfahren im Bereich des Datenschutzes und Datenrechts nimmt – sowohl international wie in Deutschland – stetig zu: Anzahl und Höhe der durch Datenschutzaufsichtsbehörden verhängten Bußgelder steigen, gegen die sich Unternehmen wehren. Hinzu kommen neue, bußgeldbewehrte Rechtsakte im Cyber- & Datenrecht, die weitere Verfahren nach sich ziehen werden. Aber auch zivilgerichtlich geltend gemachte Ansprüche von Betroffenen auf Auskunft, Löschung o.ä. steigen erheblich an. Hinzu kommt ein Trend zu Massen- und Kollektivklagen: Verbraucherschutzverbände, Inkassounternehmen, Prozessfinanzierer, spezialisierte Anwaltskanzleien und Legal-Tech-Unternehmen stehen in den Startlöchern, bei Datenpannen und Datenschutzverletzungen mit einer Vielzahl von Betroffenen Ansprüche kumuliert geltend zu machen.
Strategie und Prävention
Für Unternehmen ist es vor diesem Hintergrund wichtig, sich frühzeitig und strategisch mit den Herausforderungen der Data Litigation auseinanderzusetzen. Eine präventive klare Verteilung von Aufgaben ermöglicht eine schnellere und stringente Reaktion. Auch die Schaffung von Prozessen und IT-Strukturen, die eine schnelle Erfüllung von Betroffenenrechten ermöglichen, reduziert das Risiko von Verfahren. Die gilt vor allem in Bereichen, in denen mit Ansprüchen gerechnet werden muss, wie bei Auskunftsansprüchen von ausscheidenden Beschäftigten. Dazu gehört auch, dass die Datenschutzfunktion in den Incident Response und Crisis Management-Prozess verankert wird.
Das Bußgeldrisiko kann schon in der Vorphase einer Auseinandersetzung mit einer Behörde erheblich reduziert werden: Bei Anfragen der Aufsichtsbehörden ist es wichtig, die Intention zu verstehen und eine Eskalation des Verfahrens – soweit möglich – zu vermeiden. Auf behördliche Prüfungen sollte man sich sorgfältig vorbereiten, auch wenn der zeitliche Vorlauf knapp sein sollte. Bei all dem muss außerdem die Bearbeitung von behördlichen Untersuchungen und etwaigen parallelen Zivilgerichtsverfahren aufeinander abgestimmt sein.
Bei Schadensersatzklagen ist die Rechtsprechung bislang noch heterogen. Die zunehmende Anzahl von Entscheidungen, aber auch die ober- und höchstgerichtliche Rechtsprechung erlauben es dennoch, die Erfolgsaussichten immer besser abzuschätzen und die Verteidigungsstrategie festzulegen. Eine nicht zu unterschätzende Gefahr bei Schadensersatzansprüchen ist die Sogwirkung. Eine negative Gerichtsentscheidung kann nicht nur die Reputation des Unternehmens schädigen, sondern auch zu weiteren Verfahren führen. Umso wichtiger ist die Analyse der Erfolgsaussichten sowie der Prozessrisiken, das Ausloten von Möglichkeiten zur außergerichtlichen Streitbeilegung und natürlich – nicht jeder Streit lässt sich außergerichtlich beilegen – die Entscheidung über die Prozessstrategie und Vertretung vor Gericht, sei es in Einzelverfahren oder Verfahren des kollektiven Rechtsschutzes. Wir beraten und vertreten Sie in jedem Stadium einer Auseinandersetzung.
Unsere Services
- Beratung zu Strategie & Prävention einschließlich einer effizienten außergerichtlichen Streitbeilegung
- Rechtliche Analyse des (behaupteten) Datenschutzverstoßes
- Verwaltungs- und Bußgeldverfahren: Beratung und Unterstützung bei der Zusammenarbeit und Kommunikation mit Behörden, Vertretung in Verfahren
- Zivilrechtliche Schadensersatzansprüche: Prozessrisikoanalyse Spezialisierte Beratung sowie eine strategisch gesteuerte Verteidigung Entwicklung von Compliance
- Strategien zur Nachbereitung und Prävention von (weiteren) Datenschutzverletzungen
- Beratung und Vertretung in Massenverfahren mit modernen Legal Tech Anwendungen