Marian Loos berät in der Regel Kommunen sowie kommunale Gesellschaften in gesellschaftsrechtlichen oder verwaltungsrechtlichen Fragestellungen. Zu seinen Mandanten gehören beispielsweise Krankenhäuser und Stadtwerke.
Bis 2023: Lehrbeauftragter und Korrekturassistent an der Universität des Saarlandes für „Allgemeines Verwaltungsrecht“ und „Besonderes Verwaltungsrecht“
Bis 2021: Rechtsreferendariat, OLG Bezirk Saarbrücken
Bis 2020: Studium an der Universität des Saarlandes mit dem Schwerpunkt „Deutsches und europäisches Privatversicherungsrecht“