SRB 2027: Weniger Einreichungen, Abwicklungsfähigkeit im Fokus
EU RegCORE Client Alert | Bankenunion
Der Einheitliche Abwicklungsausschuss (SRB) hat seinen Zeitplan für Konsultationen und Einreichungen für 2027 veröffentlicht. Für bestimmte bankspezifische Unterlagen sieht er einen bedingten Dreijahresrhythmus vor, sofern keine wesentlichen Bedenken hinsichtlich der Abwicklungsfähigkeit bestehen. Individuelle Prioritätenschreiben müssen weiterhin mit gesetzlichen Meldepflichten und späteren Anforderungen abgeglichen werden.
Das quartalsweise Bestätigungsformular zur Anrechenbarkeit gemeldeter Verbindlichkeiten auf die Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (MREL) wurde mit sofortiger Wirkung abgeschafft. Die materiellen Anforderungen, laufenden Meldungen und gesonderten Prüfungen ausgewählter Emissionen bleiben bestehen.
Für Banken liegt der praktische Mehrwert in der präzisen Abstimmung ihrer Einreichungen und Zuständigkeiten. Testergebnisse fließen zusammen mit Abwicklungsfähigkeitsbewertungen und Erkenntnissen aus Vor-Ort-Prüfungen in weitere Informationsanforderungen ein. Entscheidend bleibt, ob Vertragsgrundlagen, Daten und operative Abläufe die Umsetzung der vorgesehenen Abwicklungsstrategie unterstützen.
Unser Client Alert erläutert die fortbestehenden Fristen, den individuellen Klärungsbedarf und konkrete Handlungsschritte für Rechtsfunktion, Treasury und Abwicklungsplanung.
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