Financial Services

Neue EBA-Leitlinien zu Drittparteirisiken bei Nicht-IKT-Dienstleistungen

Verfasst von

Dr. Michael Huertas

Partner

EU RegCORE Client Alert | Digitaler Binnenmarkt der EU, Finanzdienstleistungen und Krypto-Assets

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat ihre finalen Leitlinien zum Umgang mit Drittparteirisiken bei Dienstleistungen außerhalb der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) veröffentlicht. Der detaillierte Rahmen soll künftig auch wiederkehrende oder laufende Unterstützungsleistungen erfassen, die nicht unter den bisherigen Auslagerungsbegriff fallen.

Für Finanzunternehmen beginnt die Vorbereitung mit einer belastbaren Einordnung ihrer Dienstleistungsbeziehungen. Diese bestimmt den Umfang der Vertragsprüfung, die Anforderungen an Register und Überwachung sowie die erforderlichen Kontinuitäts- und Ausstiegsmaßnahmen. Besonders relevant sind konzerninterne Servicezentren, gemischte Dienstleistungen und Abhängigkeiten von Unterauftragnehmern. Ausnahmen und Verhältnismäßigkeit bleiben dabei entscheidend.

Unser Client Alert erläutert die Abgrenzung zum Digital Operational Resilience Act (DORA) und die Folgen für lokale Leitungsverantwortung, Vertragsgestaltung und Transaktionen. Im Mittelpunkt steht, wie Finanzunternehmen ihre tatsächlichen Abhängigkeiten erkennen und sicherstellen können, dass vertragliche Rechte, eigene Ressourcen und Übergangsfristen eine Fortführung oder geordnete Ablösung der Leistungen ermöglichen.

Vollständigen Alert herunterladen

Englische Version

Kontaktieren Sie uns

Dr. Michael Huertas

Partner | Financial Services Legal Leader - Global Legal Network, Financial Services Legal Leader Europe, Head of the Financial Institutions Regulatory Europe Team, Head of Legal Financial Services Germany Frankfurt am Main